. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. XII, DIK ÜARTENKUNST. 117 zielt wird, soweit die allgemeine Finanzlage oder be- sondere Umstände dies wünschenswert erscheinen lassen. Vorbedingung hierfür ist dann zunächst die Aufstel- lung eines Aufteilungsplanes, der den Anforderungen des öffentlichen Verkehrs Rechnung trägt, dabei eine mäßige Bebauung vorsieht, um die ausreichende Ver- zinsung der gemachten finanziellen Aufwendungen ganz oder teilweise zu gewährleisten, im übrigen aber der in hygienischer und ästhetischer Hinsicht wünschens- werten Erhaltung des Parkbildes, insbes


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. XII, DIK ÜARTENKUNST. 117 zielt wird, soweit die allgemeine Finanzlage oder be- sondere Umstände dies wünschenswert erscheinen lassen. Vorbedingung hierfür ist dann zunächst die Aufstel- lung eines Aufteilungsplanes, der den Anforderungen des öffentlichen Verkehrs Rechnung trägt, dabei eine mäßige Bebauung vorsieht, um die ausreichende Ver- zinsung der gemachten finanziellen Aufwendungen ganz oder teilweise zu gewährleisten, im übrigen aber der in hygienischer und ästhetischer Hinsicht wünschens- werten Erhaltung des Parkbildes, insbesondere seiner Baumbestände, in möglichst weitgehendem Umfange Berücksichtigung angedeihen läßt. Dabei brauchen die unumgänglich notwendigen Verkehrslinien durch- aus nicht die kürzesten Verbindungen zwischen den in Frage kommenden Punkten außerhalb der Parkgrenzen darzustellen, sondern sie sollten möglichst den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden. Sie müssen naturgemäß eine Ausstat- tung erhalten, wie sie der groß- städtische Verkehr erfordert. Da- neben brauchen aber für die weitere Erschließung nur ganz schmale, in Form breiter Parkwege gehaltene Zu- fahrtswege angeordnet zu werden, um zu den Einzelhäusern und Häuser- gruppen hinzuführen, die an die Rän- der der offenen Flächen und teilweise in die Bestände hineingebaut werden können und natürlich nur Landhaus- charakter und beschränkten Um- fang haben dürfen. Es würde auf diese Weise eine Art Wohnpark ent- stehen, wie er das Ideal gartenstädti- scher Siedelungen darstellt. Bei der Vergebung der Bauplätze, die in diesem Fall zweckmäßig nur mittelst Erbbauvertrages stattfinden sollte, hat es die Verwaltung in der Hand, sich den erforderlichen Einfluß auf angemessene Baugestaltung und schonendste Behandlung der auf die einzelnen Bauplätze entfallenden Baumbestände zu sichern. Wie weit man bei derariger Nutzbarmachung zu gehen haben wird, muß Gegen- stand einer sorgsamen Ren


Size: 1378px × 1813px
Photo credit: © Paul Fearn / Alamy / Afripics
License: Licensed
Model Released: No

Keywords: ., bookcentury1800, bookdecade1890, booksubjectlandscapegardening